Was ist Co-Sponsoring im Online-Marketing?
Co-Sponsoring ist eine der populärsten Lösungen zur Generierung von E-Mail-Adressen potenzieller Neukunden für Ihre Kundendatenbank.
Beim Co-Sponsoring handelt es sich um eine strategische Partnerschaft zwischen mehreren Unternehmen, die gemeinsam eine Marketing-Kampagne zwecks Datengenerierung durchführen. In der Regel treten die beteiligten Unternehmen dabei als Sponsoren für ein Gewinnspiel auf. Dabei erteilt der Verbraucher den Unternehmen durch Ankreuzen die Einwilligung in die Nutzung seiner Adressdaten.
Diese Form der Kooperation hat den Vorteil, dass die Ressourcen der beteiligten Unternehmen gebündelt werden und die Kampagne zu besseren Ergebnissen führt. Außerdem wird den Unternehmern eine große Menge zielgruppengenauer Adressen von Verbrauchern zur Verfügung gestellt.

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Erfolgreiche Werbe-Kampagnen mit Datensätzen aus Co-Sponsoring Aktionen
- Sie wollen Ihre veraltete Datenbank mit aktuellen, hochwertigen Kundendaten auf den neuesten Stand bringen?
- Sie benötigen frische Datensätze für ein aktuelles Mailing und möchten passende Adressdaten kaufen?
- Sie möchten Ihren Kundenstamm um neue Zielgruppen mit rechtskonformen Verbraucherdaten erweitern?
Wir haben die Lösung für den Aufbau Ihrer E-Mail-Datenbank mit verifizierten Kundendaten, die wir Ihnen, je nach Wunsch als Kurz- oder Langdatensätze, zur Verfügung stellen. Egal, ob Sie eine E-Mail-Datenbank neu aufbauen oder Ihren vorhandenen Datenbestand erweitern möchten.
Als PROLEAGION-Kunde profitieren Sie stets von hoher Adressqualität und -aktualität. Wir liefern Ihnen die erhobenen Konsumentendaten selbstverständlich bereits zur Weiterverarbeitung aufbereitet und bereinigt.
Co-Sponsoring für frische Adressdaten in hohem Umfang von PROLEAGION Ihre Vorteile auf einen Blick:
- über 100.000 Datensätze pro Monat
- konstant hohe Leadmengen
- hohe Reichweite mit aktuellen, frischen Leads
- rechtskonforme Datenerhebung durch Double-Opt-in-Verfahren
- frei wählbare Datenmerkmale (z. B. E-Mail, PLZ, Geburtsdatum etc.)
- höchste Adressqualität
- Abrechnung auf Netto-Basis (Sie zahlen nur für neue Daten potenzieller Kunden).
Warum sind Co-Sponsoren im E-Mail-Marketing so relevant?
Der Clou eines Sponsoring-Projekts mehrerer Unternehmen ist die enorme Effizienzsteigerung der Marketing-Maßnahmen. Sponsoren haben die Möglichkeit, die finanzielle Belastung zu teilen, während die vorhandenen Marketingressourcen kombiniert werden.
Auf diese Weise erhöhen die beteiligten Unternehmer die Reichweite um ein Vielfaches, während die Kosten für die Marketingkampagne reduziert werden. Gleichzeitig wird durch die Reichweite die Ansprache einer neuen Zielgruppe möglich.
Wie funktionieren Co-Sponsorings?
- Rechtlich: Haben die beteiligten Unternehmen die gemeinsamen Ziele der Zusammenarbeit definiert, werden sogenannte Partnerschaftsvereinbarungen geschlossen, in denen die Details zur Zusammenarbeit festgehalten werden. Hierbei geht es ebenso um Geld und finanzielle Verbindlichkeiten wie um Verpflichtungen zur strategischen Durchführung sowie um das Nutzungsrecht von Kundendaten und Teilnehmerdaten.
- Strategisch: Proleagion und die Co-Sponsoren entwickeln eine gemeinsame Marketingstrategie und verteilen Kompetenzen an beide Seiten. Die Strategie kann die Nutzung verschiedener Marketingkanäle und Werbemaßnahmen beinhalten, zum Beispiel Social Media, ein Event oder eine Umfrage u. v. m.
- Austausch von Ressourcen: Die Co-Sponsoren stimmen der Bereitstellung von Ressourcen zu, die für die Effektivität der Kampagne notwendig sind, das heißt – Daten.
Co-Sponsoringverträge und Recht: Was ist zu beachten?
Gemeinschaftliches Sponsoring ist mit allerlei rechtlicher Hürden gespickt. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, dass der Verbraucher im Vorfeld seine ausdrückliche Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gibt, um an der Werbe-Aktion teilnehmen zu können. Dabei müssen die Kunden möglichst detailliert über die Konsequenzen der Einwilligung aufgeklärt werden.
Eine Generaleinwilligung für wahllose E-Mail-Werbung von verschiedenen Unternehmen ist also nicht zulässig. Die Angabe der werbenden Unternehmen ist deshalb ebenso notwendig wie die Einwilligung in die unterschiedlichen Werbekanäle.
Vermeiden Sie ärgerliche Stolperfallen – setzen Sie stattdessen auf Erfahrung und Kompetenz: Jetzt mit PROLEAGION Ihre Sponsoring-Kampagne umsetzen!